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Das Öberösterreichische Chancengleichheitsgesetz

Der Arbeiter Samariterbund Gruppe Bad Ischl leistet mit unterschiedlichen Angeboten einen Beitrag zur Umsetzung des OÖ Chancengleichheitsgesetzes.

Im Rahmen unseres Fahrdienstes haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Beeinträchtigungen, vor allem Kinder und Jugendliche, dabei zu unterstützen, die geeigneten Schulen bzw. Einrichtungen zu besuchen, um besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

In unseren drei Einrichtungen – zwei Wohnhäuser mit dem Angebot des vollbetreuten Wohnens und eine Tageseinrichtung mit dem Angebot „Werkstätten“ – werden Menschen mit Beeinträchtigungen tagsüber oder 24/7 betreut:

Tageseinrichtung M3 – Ebensee

Wohneinrichtung Kolibri – Ebensee

Wohnhaus Hubkogl – Bad Ischl


Kapitel 1: Warum gibt es
das Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz?

In Oberösterreich gibt es ein Gesetz
für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Dieses Gesetz gilt seit 1. September 2008.
Dieses Gesetz gilt nur in Oberösterreich.
Darum heißt es Oberösterreichisches Chancen-Gleichheits-Gesetz.
Das kann man abkürzen mit Oö. ChG.

Menschen mit Beeinträchtigungen
haben besondere Bedürfnisse.
Sie brauchen zum Beispiel bei der Arbeit
oder beim Wohnen Unterstützung.

Damit Beeinträchtigungen weniger werden
und Behinderungen beseitigt werden,
gibt es das Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz.
Es gibt dieses Gesetz,
damit Menschen mit Beeinträchtigungen
die gleichen Chancen haben wie andere auch.
Darum heißt das Gesetz Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz.

Für die oberösterreichische Landesregierung
sind die folgenden Punkte sehr wichtig:

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen
nach Möglichkeit selbst bestimmen können,
wie sie leben möchten.
Das heißt ihre Wünsche müssen
berücksichtigt werden.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen
so selbstständig wie möglich leben können.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen
so selbstständig wie möglich arbeiten können.

Menschen mit Beeinträchtigungen
sollen mitbestimmen können,
wenn es um sie selber geht.
Dafür gibt es eine Interessen-Vertretung

Dieser Text steht im Gesetz und
ist nicht in Leicht Lesen:

So steht es im § 1
des Oö Chancen-Gleichheits-Gesetzes:

Ziel dieses Landesgesetzes ist es,
Menschen mit Beeinträchtigungen
insbesondere durch die Vermeidung des Entstehens
von Beeinträchtigungen und von Behinderungen
und durch die Verringerung von Beeinträchtigungen
nachhaltig zu fördern
sowie ihnen ein normales Leben
und eine umfassende Eingliederung
in die Gesellschaft zu ermöglichen,
um die Chancengleichheit
von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erreichen.

* Auszug aus der Publikation „Das Oberösterreichische Chancen-Gleichheits-Gesetz in Leicht Lesen“.
Herausgeber: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit / Bahnhofplatz 1, 4021 Linz