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Zivildienst

Du bist auf der Suche nach einer SINN-VOLLEN Tätigkeit während deines Zivildienstes?

Werde Teil unseres Teams als Zivildiener bei einer der Dienststellen des Samariterbundes Bad Ischl!

SAMMA SAMARITER – SAMMA DABEI!

Bei uns kannst Du Dich als Zivildiener in den folgenden Bereichen einbringen:

  • Behindertenfahrdienst und Krankentransport in unseren Dienststellen in Bad Ischl, Traun oder Wels
  • Sozialdienste wie beispielsweisen Essen auf Rädern
  • Betreuung von Menschen mit Beeintächtigungen in unseren Einrichtungen in Bad Ischl oder Ebensee

Allgemeine Informationen zum Zivildienst

In Österreich besteht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger von 17. bis zum 50. Geburtstag die allgemeine Wehrpflicht. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen (siehe dazu „Zivildiensterklärung“).
Der Zivildienst dauert 9 Monate und ist in einem Stück zu leisten.
Eine Zuweisung zum Zivildienst ist bis zum 35. Geburtstag möglich.

Voraussetzung zur Absolvierung des Zivildienstes:

  • männlicher österreichischer Staatsbürger
  • Mindestalter 17 Jahre
  • Feststellung der „Tauglichkeit“ oder „Teiltauglichkeit“ im Rahmen der Stellung.
  • rechtzeitiges Abgeben der Zivildiensterklärung: 6 Monate ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung (siehe „Stellung“) und bis spätestens 3 Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehls zum Präsenzdienst.

Stellung/ Tauglichkeitsfeststellung

Jeder männliche österreichische Staatsbürger wird ab dem 17. Geburtstag vom Militärkommando schriftlich zur Stellung aufgefordert.
Dieser Aufforderung musst du unbedingt nachkommen!
Solltest du dieser Aufforderung aus schwerwiegenden persönlichen Gründen nicht nachkommen können, kann dieser Stellungstermin verschoben werden. Bitte kontaktiere in diesem Fall unbeding die Ergänzungsabteilung.
Ebenso kann beim Militärkommando schriftlich ein Ansuchen um Vorverlegung des Stellungstermins gestellt werden, z.B. wenn man jung maturiert und noch relativ lang auf die Einberufung zum Grundwehrdienst/ Zuweisung zum Zivildienst warten muss.

Wird im Rahmen der Stellung eine eingeschränkte Tauglichkeit /Teiltauglichkeit festgestellt, so musst du mit deiner Zivildienst-Wunscheinrichtung abklären, ob du für einen Einsatz körperlich geeignet bist.

Die Zivildiensterklärung

Mit der Zivildiensterklärung gibst du bekannt, dass du die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen kannst. Mit Eintritt der Zivildienstpflicht entsteht für 15 Jahre ein Verbot für den Erwerb und Besitz von Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen. Für die Ausübung der Jagd, Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen können Ausnahmen vom Waffernverbot erteilt werden. Informationen dazu gibt es bei der zuständigen Landespolizeidirektion.

Die Zivildiensterklärung kann direkt bei der Stellungskommission abgegeben oder rechtzeitig dem Militärkommando zugeschickt werden. Jedenfalls muss sie innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Tauglichkeitsfeststellung und bis spätestens 3 Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehls zum Präsenzdienst abgegeben werden.

Der Feststellungsbescheid

4-6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung erhält man per Post den Bescheid über die Feststellung zum Zivildienst. In diesem Scheiben ist auch die persönliche Zivildienstzahl angegeben. Diese brauchst du unbedingt, um dich von uns zum Zivildienst anfordern zu lassen.


Möchtest du deinen Zivildienst beim Samariterbund absolvieren, nimm rechtzeitig Kontakt zu uns auf! Mit deiner Zivildienstzahl können wir dich bei der Zivildienstagentur zu einem von dir gewälten Zuweisungstermin anfordern. Eine Garantie oder rechtlichen Anspruch auf einen gewünschten Termin, Einsatzbereich oder eine gewünschte Einrichtung gibt es nicht. In den überwiegenden Fällen werden Zivildiener aber der Einrichtung zugewiesen, von der sie angefordert werden. Möchtest du deinen Zivildienst beim Samariterbund absolvieren, kannst du diesen Wunsch bereits in deiner Zivildiensterklärung anführen.
Werden keine Wünsche angegeben, weist dich die Zivildienstagentur einer Einrichtung zu.

Zuweisungstermine

Der Samariterbund Bad Ischl bietet dir 4 Termine für den Antritt deines Zivildienstes an:
– 1. Jänner / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober

Bitte beachte, dass es „beliebtere“ und weniger begehrte Antrittstermine gibt und jeder Einrichtung nur eine bestimmte Anzahl an Zivildiener zugewiesen werden. Setz dich also frühzeitig mit uns in Verbindung!

Dienstzeiten

Unsere Dienstzeiten sind abhängig von der Einrichtung und der Funktion, in der du deinen Zivildienst absolvieren möchtest. Genaue Informationen erhältst du gerne in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat!

Urlaub

Unsere Zivlidiener haben Anspruch auf 2 Wochen Urlaub (bzw. 10 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Dienstwoche). Bitte kontaktiere uns rechtzeitig bezüglich Zeitpunkt und Zeitraum deines Urlaubswunsches.

Du kannst jederzeit gerne Kontakt zu uns aufnehmen um allgemeine Fragen zum Zivildienst zu stellen oder dich über eine konkrete Zuweisung zu infomieren:

Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs
Gruppe Bad Ischl | Linzer Straße 11 | 4820 Bad Ischl
Tel.: (06132) 269 85 | Fax: (06132) 269 85-4
office@asb-badischl.com

Nützliche Links:
Zivildienstserviceagentur
Zivildiensterklärung zum download
Stellungstermine / Homepage des Österreichischen Bundesheeres